Häufig gestellte Fragen
Können Ausländer in der Türkei Immobilien erwerben?
Im türkischen Recht gilt in diesem Fall das Gegenseitigkeitsprinzip. Nach Artikel 35 des türkischen Grundbuchgesetzes Nr. 2644 vom 22.11.1934 dürfen Ausländer in der Türkei unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verbote sowie des Gegenseitigkeitsprinzips in der Türkei Immobilien erwerben.
In Übereinstimmung mit dieser Regelung können Staatsangehörige der Länder, die türkischen Staatsangehörigen das Recht einräumen in ihrem Land Immobilien zu kaufen, außer in Gebieten die durch besondere Gesetzgebung ausgeschlossen sind, in der Türkei Immobilien erwerben.
Da Deutschland türkischen Staatsangehörigen das Recht auf Immobillienkauf einräumt, können deutsche Staatsangehörige in der Türkei Immobilien erwerben.
In welchen Regionen ist für Ausländer der Immobilienkauf nicht möglich?
Ausländer können in bestimmten Gebieten überhaupt keine Immobilien erwerben, in anderen Gebieten ist der Kauf von Immobilien nach besonderer Genehmigung des Ministerrates möglich.
Ausländer können innerhalb der Dorfgrenze keine Immobilien kaufen. Der Kauf von Immobilien für Ausländer in den militärischen Sperrzone- und Sicherheitszonen ist verboten.
Ausländern ist es nach besonderer Genehmigung des Ministerrates möglich, außerhalb der Dorfgrenze liegende separate Bauernhöfe und Grundstücke, die größer als 30 Hektar sind, zu kaufen.
In Welchen Gebieten ist Immobilienkauf für Ausländer möglich?
Der Kauf ist unter Beachtung der oben erwähnten Einschränkungen in folgenden Gebieten möglich:
a. Innerhalb der Stadtgrenze, außer in Gebieten die zu militärischem Sperrgebiet und Sicherheitszonen erklärt wurden, ohne besondere Genehmigung.
b. Separate Bauernhöfe außerhalb der Dorfgrenze sowie Grundstücke, die größer als 30 Hektar sind und außerhalb der Dorfgrenze, mit Genehmigung des Ministerrats.
Innerhalb der Stadtgrenzen gibt es für den Immobilienkauf keine besondere Einschränkung hinsichtlich Anzahl, Wert und Art (Grundstück, Haus, Geschäftshaus).
Können Ausländer Immobilien vermieten oder verkaufen?
Ausländer können ihre Immobilien in der Türkei selbst nutzen oder auch an eine von ihnen gewünschte Person vermieten. Diejenigen, die ihre Immobilie vermieten und dadurch einen bestimmten jährlichen Betrag überschreiten, sind verpflichtet, Einkommenssteuer zu zahlen. Ein bestimmter Betrag der Mieteinnahmen ist steuerfrei. Auf den steuerpflichtigen Betrag, können nach Wunsch laufende Kosten für die Immobilie (Reparaturen, Wasserkosten, Strom u. a.), die sich steuersenkend auswirken, geltend gemacht werden. 25% der eingenommenen Miete für Geschäftshäuser, können ohne Nachweis als Ausgaben abgeschrieben werden, der verbleibende Betrag wird versteuert. Die Einkommenssteuer für den zu versteuernden Betrag beginnt bei 25 %.
Ausländer, die in der Türkei Eigentum besitzen, dürfen diesen zu jeder Zeit an jede beliebige Person weiter verkaufen. Der Verkaufsgegenwert kann ins Ausland transferiert werden.
Wird für den Erwerb einer Immobilie eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt?
Für den Kauf einer Immobilie brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie allerdings anschließend in der Türkei ein Auto erwerben und es auf Ihren Namen anmelden möchten oder aber einen Festnetz-Telefonanschluß beantragen wollen, dann reicht das normale Touristenvisum von 3 bis 6 Monaten nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
Für die Verlängerung des Touristenvisums können Sie sich, ohne das Land verlassen zu müssen, an das Auslandsamt wenden und Ihre Aufenthaltsgenehmigung für 3 Monate verlängern lassen (gültig für Immobilieneigentümer und ihren Verwandten ersten Grades). Sie können nach Abholung der Grundbuchurkunde (TAPU) in Deutschland auf die Türkische Botschaft gehen und dort ein langfristiges Visum (6 - 12 Monate) beantragen. Dieses Visum können Sie später auf 1 / 3 / 5 Jahre verlängern lassen, ohne aus der Türkei ausreisen zu müssen. Mit diesem Visum dürfen Sie allerdings nicht arbeiten.
. Können Ausländer ein Auto oder Hausrat importieren?
a) Deutsche Staatsbürger, die zu touristischen Zwecken in die Türkei reisen, können ihr Kraftfahrzeug, wie Auto, Wohnwagen, Kleinbus, Motorrad, für höchstens sechs Monate in einem Kalenderjahr vorübergehend in die Türkei einführen. Nach Ablauf von sechs Monaten muss das Fahrzeug ausgeführt werden. Für die Einfuhr wird beim Grenzzollamt anhand des Fahrzeugbriefes das "Ein- und Ausfuhrformular für Kraftfahrzeuge" ausgefüllt und das Fahrzeug wird in den Pass des Besitzers eingetragen.
b) Deutsche Staatsbürger, die zu Arbeits-, Forschungs- oder Studienzwecken für eine bestimmte Zeit in die Türkei reisen, können ihr Kraftfahrzeug begrenzt auf die Dauer des Arbeitsvertrages, der Forschung oder des Studiums vorübergehend in die Türkei einführen, wobei eine Kaution zu hinterlegen ist. Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer muss das Fahrzeug ausgeführt werden.
c) Deutsche Staatsbürger, die im Zuge der Übersiedlung in die Türkei die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben, können ihr Kraftfahrzeug zeitlich unbegrenzt in die Türkei einführen. Sie können sich innerhalb von drei Monaten nachdem der Beschluss des Ministerrats über ihre Einbürgerung im Gesetzesblatt veröffentlicht wurde, an die Zentralbank der Republik Türkei wenden und die Erteilung der Einfuhrgenehmigung für ihr Kraftfahrzeug beantragen. Nach der Erteilung der Einfuhrgenehmigung können Sie ihr Fahrzeug zollpflichtig einführen.
Hausrat kann importiert werden, allerdings sind die Kosten für Transport, Zoll und Deposit in der Regel so hoch, dass man besser in der Türkei das Mobiliar neu kauft.
Was ist mit der Krankenversicherung?
In der Türkei sind sowohl Staats- als auch private Krankenhäuser vorhanden. Wenn auch gemäß Vereinbarung zwischen der Türkei und vielen europäischen Ländern ihnen in der Türkei Gesundheitsdienste angeboten werden, so raten wir zu einer privaten Krankenversicherung, um diesbezügliche Dienstleistungen in einem besseren Standart zu erhalten.
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